AGB

VERKAUFSBEDINGUNGEN (LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN)

1. Geltung

 

(1) Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle unsere Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart ist. Die Bezugnahme des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen führt nicht zu deren Geltung, auch wenn wir den Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

 

(3) Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für etwa später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, selbst wenn im Einzelfall auf diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen worden ist. 

 

 

2. Vertragsabschluss

 

(1) Mit der Bestellung einer Ware- auf telefonischem Wege oder schriftlich- erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind; als Bestätigung gilt insbesondere der Zugang von Lieferschein/Auftragsbestätigung beim Besteller.

 

(2) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf der Sorten und Mengen, die wir als vorrätig angeben, behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

(3) Mündliche Nebenabreden, Vertragergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

 

 

3. Preise

 

(1) Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste oder des spezifischen Angebotes. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer. Die Mehrwertssteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als 3 Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um 10% ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

(2) Nebenkosten, wie Verpackung, Transport- und Versicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.

 

(3) Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. 

 

 

4. Zahlungsbedingungen

 

(1) Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontorechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.

 

(2) Im Zeitpunkt der Nettofülligkeit gemäß vorstehender Ziffer (1) tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.

 

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir ab der zweiten Mahnung und für jede weitere Mahnung 5,00 EUR als Bearbeitungsgebühr.

 

(4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.

 

(5) Im Falle des Verzuges berechnen wir ab Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 5% über dem Referenzzinssatz der Bundesbank für Unternehmer gelten 8%!

 

(6) Ist der Besteller mit einer Zahlung aus einem der bestehenden Verträge länger als 15 Tage im Rückstand geraten oder hat er seine Zahlung eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, so werden unsere Forderungen aus sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Besteller sofort zur Zahlung fällig; Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe - auch durch Annahme von Akzepten - enden; für noch nicht ausgelieferte Waren können wir Vorrauszahlungen des Preises oder Sicherheitsleistungen verlangen.

 

(7) Anschriftenänderung, Veränderung in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

 

 

5. Lieferung, Lieferzeit

 

(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd; sie sind für uns unverbindlich. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie an dem Tag, an dem zwischen dem Besteller und uns eine Übereinstimmung über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts vorliegt.

 

(2) Liefertermine und Lieferfristen - auch fest vereinbarte - gelten stets nur vorbehaltlich unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferanten liegen, wie z.B. Streik, Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Materials, Störungen im Transportwesen sowie das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung von Lieferungen erforderlicher Genehmigungen Dritter und ähnlicher Ereignisse. Während der Dauer der Einwirkung eines dieser Ereignisse sowie während einer angemessenen Frist nach dem Ende der Einwirkung können wir weder in Verzug geraten, noch uns in Verzug befinden.

 

(3) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der vorstehenden Ziffer (2) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall nur Rückgewährungsansprüche zu; darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

(4) Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller für die Ausführung der Bestellung zu liefernden Unterlagen und die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Vorraussetzungen nicht rechzeitig erfüllt, oder veranlasst der Besteller nach Vertragschluss Änderungen oder Abweichungen der bestellten Ware, so werden die Lieferfristen angemessen verlängert.

 

(5) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

 

(6) Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessen Nachfrist setzt und wir die Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

 

(7) Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und zu bestätigen.

 

(8) Die von uns gelieferte mangelfreie Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns, bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand abzüglich von mindestens 15% Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen. 

 

 

6. Gefahrtragung

 

(1) Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers; dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

 

(2) Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wrrd der Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg bewirkt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern.

 

(3) Wenn der Versand oder die Zustellung infolge des Verhaltens des Bestellers verzögert wrrd, geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über. 

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dazu hergegebenen Schecks vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis unserer Ware zu dem Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller für uns die Ware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kau:finanns verwahrt. Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Waren oder der aus unseren Waren hergestellten neuen Sachen hat der Besteller seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.

 

(2) Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen oder die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

 

(3) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von dritter Seite gepfandet, so hat der Besteller uns sofort unter Beifügung einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen.

 

(4) Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 30% übersteigt. 

 

 

8. Haftung für Mängel der Lieferung

 

(1) Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:

 

a) Der Liefergegenstand ist unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, wenn er infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit beeinträchtigt wrrd. Für die Ersatzstücke und die Nachbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand. Erfolgt eine Nachbesserung oder Neulieferung nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Besteller zur Wandelung oder Minderung berechtigt.

 

b) Weist die Ware ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nicht auf, so kann der Besteller anstelle der unter lit. a genannten Gewährleistungsrechte Schadensersatz verlangen. Für Mangelfolgeschäden haften wir jedoch nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

c) Vorraussetzung der Haftung ist, dass der Besteller den Mangel innerhalb von 3 Tagen schriftlich rügt. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Besteller den Mangel erkannt hat oder bei sorgfältiger Prüfung der gelieferten Ware hätte erkennen können.

 

d) Wir können Nachbesserung und Neulieferung verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

 

e) Die Gewährleistungsansprüche verjähren iri 6 Monaten von dem Zeitpunkt an gerechnet, in dem die Gefahr auf den Besteller übergeht. Ist ein Mangel rechtzeitig gemäß lit. c gerügt, verjähren die darauf gestützten Gewährleistungsansprüche in drei Monaten vom Zeitpunkt der Rüge an, spätestens jedoch mit Ablauf der vorstehenden 6-Monatsfrist.

 

f) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder durch Nichtbeachtung unserer Verwendungshinweise:entstehen. Wir sind von jeglicher Haftung frei, wenn der Besteller Änderung am Liefergegenstand eigenmächtig vorgenommen oder veranlasst hat.

g) Zuschnitte sind Sonderanfertigungen und vom Umtausch ausgeschlossen.

 

h) Bei Warenannahme sind Pakete sofort per Sichtkontrolle auf Beschädigungen zu prüfen! Es gilt eine Reklamationszeit von 3 Tagen! Bei Reklamation darf die reklamierte Sendung nicht weiter transportiert werden! Die Originalverpackung und der Inhalt müssen zur Schadensbegutachtung durch den Transporteur aufbewahrt werden

 

(2) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz vonS häden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Ausgeschlossen sind aµch Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, die unmittelbar oderinittelbar auf Mängel oder Eigenschaften des Liefergegenstandes beruhen; ausgeschlossen sind ferner.auch Schadensersatzansprüche aus Verschulden aus Vertragsabschluss. Dies gilt nicht; wenn uns soweit wir unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Verpflichtungen vorsätzlich und grob fahrlässig verletzt haben. 

 

 

9. Sonstige Rechte des Bestellers - Schadensersatzansprüche - Rücktritt vom Vertrag

 

(1) Haben sich die bei Vertragsabschluss gegebenen oder von uns ohne grobe Fahrlässigkeit als gegeben angenommenen sachlichen Vorraussetzungen für die Erfüllung des Vertrags, insbesondere die Bedingungen zur Beschaffung des Liefergegenstandes so wesentlich geändert, dass dies wirtschaftlich nachweisbar einer Unmöglichkeit der Leistung nahe kommt, können wir vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatzansprüche vom Besteller sind ausgeschlossen.

 

(2) Im übrigen gelten im Falle der nachträglichen Unmöglichkeit die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass bei einer von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschulaeten Unmöglichkeit dem Besteller lediglich das Rückrittsrecht zusteht.

 

(3) Soweit in diesem Zahlungs- und Lieferungsbedingungen Rechte und Ansprüche des Bestellers nicht ausdrücklich genannt werden, sind sie im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; danach ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, über die von den vorstehenden Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle hinaus vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns dem Besteller gegenüber zur Herstellung und Lieferung nicht vertretbarer Waren verpflichtet haben. Ausgeschlossen sind ferner sämtliche Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung; soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 

 

 

10. Übertragbarkeit der Rechte

 

Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.

 

 

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung des Zurückhaltungsrechts nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestrittenoderrechtskräftig festgestellt ist.

 

 

12. Schlussbestimmung

 

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

(3) Wir weisen daraufhin, dass die in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden(§ 26 (I) BDSG).

 

(4) Gerichtsstand ist soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens in Zwickau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

 

 

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